Allgemeine Geschäftsbedingungen:


1.) Hausordnung
Bitte halten sie sich an die allgemeinen Gepflogenheiten in Miethäusern. Lärm ist zu vermeiden. Dies gilt auch für den Hof und den Treppenhausbereich. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, die Bereitstellung des Mietobjekts zu beenden, ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge.

2.) Buchung
Der Eingang der Buchung als Mail, Fax oder Brief gilt als verbindlich.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen und wirksam sobald:

1) Das Apartment bestellt worden ist und
2) Die Buchung vom Vermieter per Email oder Fax bestätigt worden ist.
Der Vermieter sendet die Kontoverbindung auf die die Anzahlung in Höhe von 100,00 € zu überweisen ist.
3) Der Vermieter bestätigt den Eingang dieser Anzahlung per Email oder Fax.

3.) Stornierungen
Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:
- Bei Stornierung bis 3 Wochen vor Mietbeginn = 20 % des vereinbarten Übernachtungspreis.
- Bei Stornierung bis 2 Wochen vor Mietbeginn = 50 % des vereinbarten Übernachtungspreis
- bei späterer Stornierung 100% des vereinbarten Mietpreises
- Nach Mietbeginn entfällt bei früherer - als gebuchter - Abreise eine Teil-Rückerstattung der gebuchten Zeit.
Grundsätzlich und ebenfalls bei einer Vertragsdauer mehr als 2 Monaten besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer

4.) Sonstiges
Die ungefähre Ankunftzeit beim Apartment soll spätestens 48 Stunden vorher mitgeteilt werden. Die genaue Ankunftzeit spätestens 6 Stunden vor Ankunft. Die Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Einweisung der Wohnung. Die Wohnung kann am Anreisetag ab !4 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag bis 13 Uhr verlassen werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast schon gezahlte Miete zu erstatten.
Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Vertrag.
Der Gast haftet für selbst verursachte Schäden an der Wohnung während seiner Nutzung in voller Höhe. Für kurzfristigen Ausfall von Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Versorgung usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.
Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 150 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss.
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen zu betreten. Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.
Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Wohnung, der Treppen und der Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr.
Sollten einige Passagen unrichtig oder unwirksam formuliert sein, soll im Streitfall eine dem Sinn nach geltende Auslegung erfolgen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.